MWITA-CD-2026-035 · Beleg B · P0
Ein unabhängiges Preprint zur formalen Analyse aus dem Jahr 2026 berichtet, dass die untersuchten C2PA-Spezifikationen ihre erklärten Sicherheitsziele nicht vollständig erreichten und in risikoreichen Beweiskontexten nicht allein verwendet werden sollten.
Was dies nicht belegt
Das Preprint ist keine Feststellung einer Aufsichtsbehörde, kein abschließender, von Fachleuten begutachteter Konsens und kein Beweis dafür, dass jede C2PA-Implementierung versagt.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Überarbeitungen, Peer Review, Gegenargumente und Korrekturen der Spezifikation können die Schlussfolgerung ändern.
Was die Lesart ändern würde
Aktualisierung zu Überarbeitungen des Papers, Peer Review, Erwiderungen von Autoren oder C2PA und Sicherheitskorrekturen.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.