MWITA-DA-2026-029 · Beleg A · P1
EU-Barrierefreiheitsregeln erfassen bestimmte Verbraucherbank-, E-Commerce- und elektronische Kommunikationsdienste und machen Barrierefreiheit damit zu einem Faktor für den Marktzugang statt nur zu einer freiwilligen Designempfehlung.
Was dies nicht belegt
Die Erfassung bedeutet nicht, dass jedes Unternehmen oder jeder Altbestand einbezogen ist.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Kleinstunternehmens- und Übergangsbestimmungen können gelten.
Was die Lesart ändern würde
Durchsetzung nach Sektoren und Änderungen des nationalen Umsetzungsrechts.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.