MWITA-RD-2026-017 · Nachweis A · P1
Die Meldepflichten des EU Cyber Resilience Act gelten ab dem 11. September 2026: Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden, mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden und einer vollständigen Meldung innerhalb von 72 Stunden über die Single Reporting Platform.
Was dies nicht belegt
Eine Meldung ist kein Nachweis der Behebung, und nicht jede Software bzw. jeder Dienst ist ein Produkt mit digitalen Elementen im Anwendungsbereich.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Anwendungsbereich, Kriterien für schwerwiegende Vorfälle und die Weiterleitung außergewöhnlicher Informationen erfordern den Rechtsakt und die aktuelle Leitlinie.
Was die Lesart ändern würde
Verfolgen Sie Leitlinien der Kommission, den Betrieb der ENISA-Plattform, delegierte Rechtsakte und Durchsetzungsfälle.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.