MWITA-ALGP-2026-010 · Beleg A · P1
Über die bis Juli 2025 verfügbaren Materialien der G7-Behörden hinweg fand die OECD keinen identifizierten kartellrechtlichen Durchsetzungsfall, der ausschließlich auf ausbeuterischen Missbrauch durch Preisalgorithmen ausgerichtet war; eine Untersuchung einer italienischen Fluggesellschaft ergab, dass KI und identitätsbasierte Personalisierung noch selten waren und die meisten Unterschiede auf Buchungszeitpunkt und Nachfrage zurückgingen.
Was dies nicht belegt
Das Fehlen eines Durchsetzungsfalls mit ausschließlichem Fokus ist nicht das Fehlen von Schaden, Nutzung oder Fällen mit mehreren Theorien; der Befund zur italienischen Fluggesellschaft lässt sich nicht auf Einzelhandels-, Wohnungs- oder Plattformmärkte übertragen.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Die Behörden sehen wachsende technische Kapazität und Risiken, während die dokumentierte reale Verbreitung vollständig autonomer oder identitätspersonalisierter Preisgestaltung begrenzt bleibt.
Was die Lesart ändern würde
Replikation, überarbeitete Versionen, Nenner, Konfidenzintervalle, Plattformänderungen und eingesetzte kommerzielle Ergebnisse verfolgen.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.