MWITA-BAT-2026-056 · Beleg A · P1
Ab dem 18. Februar 2027 benötigen relevante LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass.
Was dies nicht belegt
Eine künftige Pflicht ist weder aktuelle Passabdeckung noch Datenqualität.
Versteht die KI Ihr Unternehmen? Prüfen Sie Ihre Website kostenlos, in einer halben Minute →
Gegenbelege & Unsicherheit
Die Evidenz bleibt auf verbindliche Pflichten und künftige Fristen in der zitierten konsolidierten Fassung vom 18. Juli 2024 begrenzt; gesetzliche Ziele sind keine erreichte Leistung. Eine künftige Pflicht ist weder aktuelle Passabdeckung noch Datenqualität.
Was die Lesart ändern würde
Mit späterer Primärevidenz aktualisieren, die diesen Regel-Datensatz weiterführt oder seinen Nenner, Umfang oder Status ändert.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.