SRC-ad5e8f7031aa07d3 · Quellendatensatz
EU-Batterieverordnung, konsolidierte Fassung vom 18. Juli 2024
Europäische Union · 3 verknüpfte Aussagen
Kanonische Route
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/2024-07-18/eng?uri=CELEX%3A02023R1542-20240718
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Mit dieser Quelle verbundene Aussagen
- MWITA-BAT-2026-054EU-Recht verlangte bis zum 31. Dezember 2025 für Lithiumbatterien mindestens 65 % Recyclingeffizienz bezogen auf das Durchschnittsgewicht.Evidenz A
- MWITA-BAT-2026-055Bis zum 31. Dezember 2027 legt die Verordnung Rückgewinnungsziele von 90 % für Kobalt, Kupfer und Nickel und 50 % für Lithium fest.Evidenz A
- MWITA-BAT-2026-056Ab dem 18. Februar 2027 benötigen relevante LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass.Evidenz A
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