MWITA-BAT-2026-055 · Beleg A · P1
Bis zum 31. Dezember 2027 legt die Verordnung Rückgewinnungsziele von 90 % für Kobalt, Kupfer und Nickel und 50 % für Lithium fest.
Was dies nicht belegt
Künftige gesetzliche Ziele sind keine erreichten Ausbeuten oder Reinheiten.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Die Evidenz bleibt auf verbindliche Pflichten und künftige Fristen in der zitierten konsolidierten Fassung vom 18. Juli 2024 begrenzt; gesetzliche Ziele sind keine erreichte Leistung. Künftige gesetzliche Ziele sind keine erreichten Ausbeuten oder Reinheiten.
Was die Lesart ändern würde
Mit späterer Primärevidenz aktualisieren, die diesen Regel-Datensatz weiterführt oder seinen Nenner, Umfang oder Status ändert.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.