MWITA-BT-2026-006 · Beleg A · P1
Die NMPA richtete einen dynamischen Anpassungsmechanismus für das Verzeichnis kosmetischer Inhaltsstoffe ein und verlagerte künftige Aktualisierungen auf ihre Website statt auf separate offizielle Bekanntmachungen.
Was dies nicht belegt
Eine dynamische Liste bedeutet nicht die automatische Zulassung neuartiger Inhaltsstoffe.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Website-Einträge können sich nach dem Abruf ändern.
Was die Lesart ändern würde
Änderung des NMPA-Verzeichnisaktualisierungsverfahrens.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.