MWITA-CA-2026-016 · Beleg A · P1
Südkoreas offizielle Leitlinie von 2026 besagt, dass heruntergeladene oder geteilte KI-generierte Texte, Bilder oder Videos nach einem Hinweis entweder mit für Menschen erkennbaren sichtbaren/hörbaren Kennungen oder mit maschinenlesbaren Metadaten gekennzeichnet werden müssen.
Was dies nicht belegt
Maschinenlesbare Kennzeichnung ist nicht in jedem Kontext gleichbedeutend mit einer Offenlegung gegenüber Menschen.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Der genaue Umfang und die Ausnahmen hängen von den Durchführungsvorschriften ab.
Was die Lesart ändern würde
Maßgebliche Durchsetzungsfälle oder aktualisierte Leitlinien.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.