MWITA-CA-2026-021 · Beleg A · P1
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026.
Was dies nicht belegt
Die Anwendung belegt weder allgemeine Compliance noch Erkennungsgenauigkeit.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Der Umfang hängt von der Rolle als Anbieter/Betreiber und der Inhaltskategorie ab.
Was die Lesart ändern würde
Auslegung durch Gericht, Kommission oder Durchsetzungsbehörde.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.