MWITA-CA-2026-023 · Beleg A · P1
Artikel 50 verpflichtet Betreiber, KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos offenzulegen, die einen Deepfake darstellen, mit einer angepassten Behandlung für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke.
Was dies nicht belegt
Die künstlerische Ausnahme ändert die Form der Offenlegung; sie ist keine allgemeine Befreiung von sämtlichem Recht.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Grenzfälle erfordern Auslegung.
Was die Lesart ändern würde
Leitlinien der Kommission und Rechtsprechung.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.