MWITA-CD-2026-029 · Beleg A · P1
Chinas Kennzeichnungsmaßnahmen verlangen, dass Dienste zur Verbreitung von Internetinformationen die Metadaten synthetischer Inhalte prüfen und die vorgeschriebenen Hinweise oder Kennzeichnungen anbringen.
Was dies nicht belegt
Die Pflicht belegt weder eine perfekte Erkennung noch eine vollständige Kennzeichnungsabdeckung.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Die Umsetzungsqualität und die Abgrenzung der Rollen bleiben durchsetzungsabhängig.
Was die Lesart ändern würde
Aktualisierung zu Durchsetzung, technischen Standards und Compliance-Berichten der Plattformen.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.