SRC-1df4715b84b9d95a · Quellendatensatz
Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer Inhalte
Cyberspace Administration of China · 10 verbundene Aussagen
Kanonische Route
https://www.cac.gov.cn/2025-03/14/c_1743654684782215.htm
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Mit dieser Quelle verbundene Aussagen
- MWITA-CD-2026-027Chinas Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer Inhalte, gültig ab 1. September 2025, unterscheiden explizite sichtbare oder hörbare Kennzeichnungen von impliziten Kennzeichnungen.Evidenz A
- MWITA-CD-2026-028Chinas Kennzeichnungsmaßnahmen verlangen, dass implizite Metadaten das Inhaltsattribut, die Anbieterkennung und die Inhaltskennung enthalten.Evidenz A
- MWITA-CD-2026-029Chinas Kennzeichnungsmaßnahmen verlangen, dass Dienste zur Verbreitung von Internetinformationen die Metadaten synthetischer Inhalte prüfen und die vorgeschriebenen Hinweise oder Kennzeichnungen anbringen.Evidenz A
- MWITA-RD-2026-007Chinas Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter und synthetischer Inhalte traten am 1. September 2025 in Kraft; sie verpflichten erfasste Anbieter zu expliziten und metadatenbasierten impliziten Kennzeichnungen und verlangen von Verbreitungsdiensten, Metadaten zu prüfen und in bestimmten Fällen Hinweise hinzuzufügen.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-008Chinas Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter und synthetischer Inhalte traten am 1. September 2025 in Kraft.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-009Chinas Maßnahmen von 2025 verlangen wahrnehmbare Kennzeichnungen für erfasste KI-generierte Texte, Bilder, Audios, Videos und virtuelle Szenen, mit modalitätsspezifischen Darstellungsregeln.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-010Chinas Maßnahmen von 2025 verpflichten erfasste Anbieter, implizite Metadaten hinzuzufügen, die Attribute synthetischer Inhalte und Produktionsinformationen wie Anbieter- und Inhaltskennungen enthalten.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-011Chinas Maßnahmen verpflichten Vertriebsdienste, Metadaten zu prüfen, Nutzererklärungen und Erkennungssignale zu verwenden und differenzierte Kennzeichnungen für generierte, möglicherweise generierte oder mutmaßlich generierte Inhalte anzubringen.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-012Chinas Maßnahmen von 2025 verbieten das böswillige Löschen, Verändern, Fälschen oder Verbergen vorgeschriebener Kennzeichnungen synthetischer Inhalte und verbieten das Bereitstellen von Werkzeugen oder Diensten für diese Handlungen.Evidenz A
- MWITA-CA-2026-014GB 45438-2025 liefert die Kennzeichnungsmethode, während die begleitenden Maßnahmen von 2025 die rechtlichen Pflichten zwischen Dienste- und Vertriebsakteuren aufteilen.Evidenz A
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