MWITA-DA-2026-004 · Evidenz A · P1
Indiens AT-Regeln von 2025 klassifizieren assistive Technologie als wesentlich, spezialisiert oder aufkommend und ordnen KI-Kommunikationsgeräte, Robotik und Gehirn-Computer-Schnittstellen ausdrücklich der Kategorie „aufkommend“ zu.
Was dies nicht belegt
Eine Klassifizierung ist keine Zulassung, Sicherheitsvalidierung, Beschaffung oder Zugangsgarantie.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Indikative Listen und zuständige Behörden erfordern spätere Bekanntmachungen.
Was die Lesart ändern würde
Amtsblattbekanntmachungen, die Produkte oder Behörden festlegen.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.