MWITA-KI-2026-019 · Beleg A · P0
ABDM beschreibt eine föderierte Architektur, in der Gesundheitsdaten bei ihren Anbietern verbleiben und mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten sicher ausgetauscht werden; zentrale Dienste führen Register statt eines nationalen Datensees.
Was dies nicht belegt
ABDM wird nicht zutreffend als zentrales nationales Repository aller Gesundheitsdaten charakterisiert.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Implementierungsqualität, Digitalisierung der Anbieter, Verständnis der Einwilligung und Interoperabilität können von der architektonischen Absicht abweichen.
Was die Lesart ändern würde
Aktualisierung bei Änderung von Richtlinie/API, Wechsel des Datenstandorts, Überarbeitung des Einwilligungsartefakts oder maßgeblicher Architekturkorrektur.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.