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Datenschutz und KI

Kurz gesagt: Wer personenbezogene Daten mit KI verarbeitet, bleibt an die DSGVO gebunden: Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Auskunftsrecht. Entscheidend ist, wo die Daten verarbeitet werden und ob sie in das Training einfließen.

Aktualisiert am 29. September 2026 · 2 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Worum es geht

Sobald ein KI-System Informationen über identifizierbare Personen verarbeitet – Namen, E-Mails, Kundenhistorien, Sprachaufnahmen –, gilt die DSGVO. Dabei ist es unerheblich, ob ein Mensch oder eine Maschine die Verarbeitung vornimmt.1

Die zu beantwortenden Fragen

  • Rechtsgrundlage. Auf welcher Grundlage dürfen die Daten genutzt werden: Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse?1
  • Zweck. Ist die KI-Nutzung von dem Zweck gedeckt, für den die Daten erhoben wurden?
  • Wo werden sie verarbeitet? Innerhalb der EU oder in einem Drittland wie den USA (dann unter dem EU-US Data Privacy Framework oder anderen Garantien)?3
  • Training. Nutzt der Anbieter Ihre Eingaben, um seine Modelle zu trainieren? Business-Tarife erlauben in der Regel, dies abzuschalten.
  • Rechte. Können Sie Auskunfts- und Löschungsersuchen beantworten?
  • Folgenabschätzung. Hochrisikoverarbeitungen erfordern eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35).1

Personenbezogene Daten in Modellen

Der Europäische Datenschutzausschuss stellte im Dezember 2024 fest, dass ein auf personenbezogenen Daten trainiertes KI-Modell nicht automatisch anonym ist; dies muss im Einzelfall bewertet werden.2

In der Praxis

  • Verwenden Sie Business-Versionen von KI-Tools mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Halten Sie vertrauliche und personenbezogene Daten aus öffentlichen Tools heraus, sofern keine Regel dies erlaubt.
  • Informieren Sie Kunden, wenn KI ihre Daten verarbeitet.
  • Dokumentieren Sie Entscheidungen – danach fragt eine Behörde zuerst.

Schlüsselbegriffe

Personenbezogene Daten
Jede Information über eine identifizierte oder identifizierbare Person.
Auftragsverarbeiter
Ein Dienstleister, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, etwa ein KI-Anbieter.
DSFA
Datenschutz-Folgenabschätzung, erforderlich bei Hochrisikoverarbeitungen.

Neueste Forschung

Neue Papers und Berichte, die diesen Begriff erwähnen, gefunden durch unseren täglichen Quellen-Scan. Eine Zeile pro Quelle, zitiert wie veröffentlicht.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. EDPB-Stellungnahme 28/2024 zu Datenschutzaspekten von KI-Modellen
  3. Europäische Kommission: EU-US Data Privacy Framework

Verwandte Begriffe

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