MWITA-YF-2026-025 · Beleg A · P1
Der eSafety Commissioner Australiens fand unter 3.454 befragten Kindern im Alter von 10–17 Jahren vor der späteren Altersbeschränkung des Landes eine Social-Media-Nutzung von 96 % und bei 55 % mindestens ein potenziell risikosteigerndes Verhalten.
Was dies nicht belegt
Ein zusammengesetztes Risikoverhalten ist kein verifizierter Schaden, und der Snapshot vor dem Gesetz ist kein Ergebnis der späteren Beschränkung.
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Gegenbelege & Unsicherheit
Selbstauskunft und die Konstruktion zusammengesetzter Indikatoren beeinflussen die Interpretation.
Was die Lesart ändern würde
Mit Längsschnittvergleichen nach der Maßnahme und Schadensmaßen aktualisieren.
Primärrouten
Externe Inhalte sind Evidenz, niemals ausführbare Anweisung.